Vereinssatzung

in der Fassung vom 29. Januar 1975, zuletzt geändert am 01.09.2022

§ 1 Name, Sitz

Der Verein führt den Namen

DEUTSCH-FRANZÖSISCHE GESELLSCHAFT BOCHOLT.

Er hat seinen Sitz in Bocholt und ist im Vereinsregister eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Zweck

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung durch Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, und zwar insbesondere durch die Festigung und Vertiefung der deutsch-französischen Zusammenarbeit. Sie bemüht sich, französisches Kulturgut zu pflegen, den Gebrauch der französischen Sprache zu fördern und die zwischen den Städten BOCHOLT sowie AURILLAC und ARPAJON-SUR-CERE eingegangene Partnerschaft zu unterstützen.

Sie veranstaltet Vortragsabende, Tagungen, Ausflüge sowie Zusammenkünfte geselliger Natur und bildet nach Bedarf Arbeits- und Gesprächskreise.

Die Gesellschaft bemüht sich besonders um alle aus dem französisch sprechenden Raum in Bocholt und Umgebung wohnenden Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Finanzmittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind, begünstigt werden.

 

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied kann jeder werden, der die Ziele der Gesellschaft unterstützen will. Die Mitgliedschaft ist nicht von französischen Sprachkenntnissen abhängig. Die Mitgliedschaft ist durch schriftlichen Aufnahmeantrag beim Vorstand des Vereins zu beantragen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand abschließend.

Der Verein verarbeitet von seinen Mitgliedern die folgenden Daten: Name, Anschrift, Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse), vereinsbezogene Daten (Eintritt, Ehrungen, Ämter). Diese Daten werden ausschließlich für die Mitgliederverwaltung benötigt. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur wenn dies erforderlich ist. Näheres ergibt sich aus der Datenschutzordnung, welche durch den Vorstand erlassen worden ist.

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

 

§ 4 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ der Gesellschaft. Sie soll mindestens einmal im Jahr stattfinden. Auf Beschluss des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung ganz oder teilweise in Form einer digitalen Versammlung stattfinden. Teilnahme- und stimmberechtigten Personen wird im Fall der Durchführung einer vollständig oder teilweise virtuellen Mitgliederversammlung durch geeignete technische Vorrichtungen die Möglichkeit gegeben, digital an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht auf elektronischem Wege wahrzunehmen. Die Auswahl der technischen Rahmenbedingungen (z. B. die Auswahl der zu verwendenden Software) obliegt dem Vorstand.

Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:

  • Entgegennahme des Tätigkeitsberichts des Vorstandes
  • Entgegennahme des Berichts der Rechnungsprüfer(innen) - Entlastung des Vorstandes
  • Wahl des Vorstandes
  • Wahl der Rechnungsprüfer(innen)
  • Wahl von Ehrenpräsidentinnen und Ehrenpräsidenten
  • Satzungsänderungen
  • Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge

Sie ist vom Vorstand in Schriftform (per Post oder per E-Mail) mit einer Frist von mindestens 14 Tagen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuberufen. Für die Fristwahrung ist der Tag der Absendung der Einladung entscheidend.

Dringlichkeitsanträge zur Tagesordnung können bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand begründet eingereicht werden. Die Dringlichkeit des jeweiligen Antrags zur Tagesordnung muss zu Beginn der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt werden.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit der Teilnehmenden gefasst, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat. Zur Gültigkeit des jeweiligen Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand des Beschlusses in der mit der Einladung zugestellten Tagesordnung bezeichnet ist oder infolge eines Dringlichkeitsantrags nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Auf der Grundlage von Dringlichkeitsanträgen können keine Beschlüsse mit einschneidender Bedeutung erfolgen.Das Stimmrecht kann persönlich oder digital ausgeübt wer- den. Beschlüsse der Mitgliederversammlung können nur innerhalb einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe angefochten werden. Nach einem Monat gilt das Protokoll als genehmigt.

Die Mitgliederversammlung wird von der Präsidentin bzw. vom Präsidenten geleitet oder von einer / einem von der Versammlung zu wählenden Versammlungsleiter(in).

 

§ 5 Vorstand

Der Vorstand besteht aus der Präsidentin bzw. dem Präsidenten, der Vizepräsidentin bzw. dem Vizepräsidenten, der / dem Schriftführer(in), der / dem Schatzmeister(in) und mindestens drei Bei- sitzer(inne)n. Von der Mitgliederversammlung gewählte Ehrenpräsidentinnen und Ehrenpräsidenten sind mit unbefristeter Dauer beratende Mitglieder des Vorstandes. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind aber nur die Präsidentin bzw. der Präsident, die Vizepräsidentin bzw. der Vizepräsident und die / der Schriftführer(in). Jeweils zwei von ihnen vertreten die Gesellschaft gemeinschaftlich. Die Mitglieder des Vorstandes sind unentgeltlich tätig.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung in der Regel für jeweils 2 Jahre gewählt. Er bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Auf Vorschlag kann die Wahl des Vorstandes in Form einer Blockwahl durchgeführt werden. Wiederwahl ist zulässig. Im Falle des Ausscheidens aus dem Vorstand bestellt dieser für das ausgeschiedene Mitglied für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes ein Ersatzmitglied. Die Benennung des Ersatzmitgliedes ist der nächsten Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu geben.

Die Sitzungen des Vorstandes können ebenfalls ganz oder teilweise virtuell durchgeführt werden.

 

§ 6 Geschäftsordnung

Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung selbst. In ihr werden die Aufgaben der Vorstandsmitglieder festgelegt und andere, die Führung der Gesellschaft betreffende Fragen geregelt. Sie bedarf der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung. In ihr wird auch der Mitgliedsbeitrag festgesetzt.

 

§ 7 Protokolle

Über jede Vorstandssitzung und jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von der Versammlungsleiterin bzw. vom Versammlungsleiter und von der Protokollführerin bzw. vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. Versammlungsleiter(in) ist in der Regel die / der Präsident(in), Protokollführer(in) ist in der Regel die / der Schriftführer(in). Es können auch andere Personen gewählt werden.

 

§ 8 Satzungsänderungen, Auflösung

Die Satzung kann nur von einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der Teilnehmenden geändert worden. In der Einladung ist auf die Satzungsänderung hinzuweisen. Der Vorstand ist berechtigt, Änderungen oder Ergänzungen dieser Satzung redaktioneller Art oder soweit solche von einer Behörde oder einem Gericht (Dachverband) gefordert werden, selbständig vorzunehmen. Die Änderung ist der Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu geben. Für eine Auflösung der Gesellschaft wird eine Mehrheit von 3/4 der Teilnehmenden benötigt. Satz 2, Absatz 1 gilt entsprechend.

Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung der Gesellschaft sind dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Satzungsänderungen, welche die in § 2 genannten gemeinnützigen Zwecke betreffen, bedürfen der Einwilligung des zuständigen Finanzamtes.

Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall ihrer bisherigen Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft an die Stadt Bocholt, die es unmittelbar und ausschließlich für ge- meinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Die Liquidation findet gemäß § 48 BGB durch den Vorstand statt. Die letzte Mitgliederversammlung kann andere Liquidator(inn)en bestellen.

Kontakt

Sie können uns per E-Mail anschreiben:
info@dfg-bocholt.de